Der
Kirchenrat ist die Verwaltungsbehörde der Kath. Kirchgemeinde
Menzingen, dessen Aufgaben im „Gemeindegesetz
des Kantons Zug“ geregelt sind. Die gleichen Vorgaben gelten auch
für die Einwohner- und Bürgergemeinde.
Dem
Kirchenrat Menzingen obliegt die Beschaffung der finanziellen Mittel für
die Deckung der Bedürfnisse der Kirchgemeinde und Pfarrei Menzingen. Er
ist verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung der
Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und
Entschädigungen auch der Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.
Der
Kirchenrat wählt die Angestellten, vollzieht die Beschlüsse der
Kirchgemeindeversammlung und sorgt für die Vertretung der Kirchgemeinde
nach aussen.
Mindestens
einmal jährlich im ersten Quartal wird eine Kirchgemeindeversammmlung
einberufen. Diese beschliesst unter anderem über die Genehmigung der
Jahresrechnung des Vorjahres und über den Voranschlag des laufenden
Jahres. Dazu kommen Anträge des Kirchenrates zur Abstimmung, welche der
Rat wegen der Höhe des Betrages nicht mit dem ordentlichen Budget
beantragen darf. Zudem müssen Reglemente mit jährlich wiederkehrenden
finanziellen Aufwendungen auf die Traktandenliste gesetzt werden.
Der
Kirchenrat stellt der Kirchgemeindeversammlung auch einmalig einen neuen
Pfarrer zur Wahl vor, nachdem dieser von Amtes wegen Mitglied des
Kirchenrates ist. Die übrigen Mitglieder des Kirchenrates werden
jeweils für vier Jahre gewählt. Präsidentin/Präsident und
Schreiberin/Schreiber werden separat gewählt. Die laufende Amtsperiode
dauert vom 01.01.2006 – 31.12.2009. Ohne anderslautenden Antrag ist
das offene Wahl- und Abstimmungsverfahren an unseren
Kirchgemeindeversammlungen vorgesehen. Auf Antrag ist an dieser
Versammlung auch eine geheime Abstimmung möglich. Eine Urnenabstimmung
kann jederzeit verlangt werden. Für alle diese Fälle gelten die im
Gesetz vorgesehenen Eingabefristen, bzw. Vorgaben.
Für
die Bearbeitung der laufenden Geschäfte trifft sich der Kirchenrat
Menzingen in der Regel im Turnus von drei Wochen zu den ordentlichen
Sitzungen. Dazu kommen Sitzungen und Besprechungen in verschiedenen
Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie die Aufgaben als Delegierte in
kantonalen Gremien. Das separate Sitzungszimmer ist im Vereinshaus
Menzingen, wo auch der Fax (041 – 755 23 58) installiert ist.