aktuelles Foto folgt, Martin Schmid fehlt

Amtsperiode 2010 - 2013
Funktion: Name Adresse Ort
Präsidentin und Finanzwesen Zahner-Iten Cäcilia Sonnenberg 36 Menzingen
Vizepräsident und Personelles Schmid Dominik Bachweg 12 Edlibach
Pfarreileitung/Seelsorge Gadient Martin Holzhäusernstr. 1 Menzingen
Bauwesen Schmid Martin Twärfallenstr. 3 Finstersee
Verwaltung Liegenschaften und Versicherungswesen: Staub-Flühler Lucia Twärfallenstr. 1 Finstersee
Schreiber: von Holzen Richard  Staldenstrasse 21 Menzingen
Rechnungsführerin:
ab 1. März 2006
Pretali-Brun Sandra Neudorfstr. 30A Menzingen
Weibel: Betschart Clemens Gschwend Menzingen
Die Aufgaben des Kirchenrates von Menzingen
Der Kirchenrat ist die Verwaltungsbehörde der Kath. Kirchgemeinde Menzingen, dessen Aufgaben im „Gemeindegesetz des Kantons Zug“ geregelt sind. Die gleichen Vorgaben gelten auch für die Einwohner- und Bürgergemeinde. 

Dem Kirchenrat Menzingen obliegt die Beschaffung der finanziellen Mittel für die Deckung der Bedürfnisse der Kirchgemeinde und Pfarrei Menzingen. Er ist verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.

Der Kirchenrat wählt die Angestellten, vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung und sorgt für die Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen.

Mindestens einmal jährlich im ersten Quartal wird eine Kirchgemeindeversammmlung einberufen. Diese beschliesst unter anderem über die Genehmigung der Jahresrechnung des Vorjahres und über den Voranschlag des laufenden Jahres. Dazu kommen Anträge des Kirchenrates zur Abstimmung, welche der Rat wegen der Höhe des Betrages nicht mit dem ordentlichen Budget beantragen darf. Zudem müssen Reglemente mit jährlich wiederkehrenden finanziellen Aufwendungen auf die Traktandenliste gesetzt werden. 

Der Kirchenrat stellt der Kirchgemeindeversammlung auch einmalig einen neuen Pfarrer zur Wahl vor, nachdem dieser von Amtes wegen Mitglied des Kirchenrates ist. Die übrigen Mitglieder des Kirchenrates werden jeweils für vier Jahre gewählt. Präsidentin/Präsident und Schreiberin/Schreiber werden separat gewählt. Die laufende Amtsperiode dauert vom 01.01.2006 – 31.12.2009. Ohne anderslautenden Antrag ist das offene Wahl- und Abstimmungsverfahren an unseren Kirchgemeindeversammlungen vorgesehen. Auf Antrag ist an dieser Versammlung auch eine geheime Abstimmung möglich. Eine Urnenabstimmung kann jederzeit verlangt werden. Für alle diese Fälle gelten die im Gesetz vorgesehenen Eingabefristen, bzw. Vorgaben.

Für die Bearbeitung der laufenden Geschäfte trifft sich der Kirchenrat Menzingen in der Regel im Turnus von drei Wochen zu den ordentlichen Sitzungen. Dazu kommen Sitzungen und Besprechungen in verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie die Aufgaben als Delegierte in kantonalen Gremien. Das separate Sitzungszimmer ist im Vereinshaus Menzingen, wo auch der Fax (041 – 755 23 58) installiert ist.

 

Aufgaben der Rechnungsführerin:

Die Rechnungsführerin der Kirchgemeinde führt im Auftrag des Kirchenrates die „Buchhaltung der Kirchgemeinde Menzingen“. Sie ist verantwortlich für die getreue und richtige Verbuchung aller finanziellen Aufwendungen und Erträge. Dieses Aufgabengebiet ist sehr weitläufig, sind doch neben den Besoldungen auch alle übrigen Finanzgeschäfte pünktlich und zuverlässig zu erledigen. Dazu kommen die verschiedenen Spezialabrechnungen für Stiftungen, Vermächtnisse und Bauvorhaben. Das Endresultat all dieser Arbeiten präsentiert sich dann einmal jährlich in den öffentlichen Kirchgemeindevorlagen unter der Rubrik „Jahresrechnung“ und „Voranschlag“.

Aufgaben des Kirchenratsweibels:

Das  „Gemeindegesetz des Kantons Zug“ sagt im §101 aus, dass der Weibel die ihm vom Kirchenrat übertragenen Aufgaben auszuführen hat. Zudem ist er zuständig für die amtliche Zustellung von Mitteilungen usw. und kann bei Tatbestandesaufnahmen (z.B. Wohnungswechsel usw.) beigezogen werden. Unser Kirchenweibel tritt zudem öffentlich (mit Mantel und Stab) auf, wenn der Kirchenrat in „corpore“ auftritt, wie zum Beispiel an der Fronleichnamsprozession und beim offiziellen Empfang der Zuger Behörden beim Abt von Einsiedeln anlässlich der Landeswallfahrt. - Das Weibelgewand und der vergoldete Weibelstab mit dem Menzinger-Wappen sind gemeinsames Eigentum der Kirch- , Bürger- und Einwohnergemeinde Menzingen.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Kirchenrat Menzingen.

Copyright © 2004-12 [Kirchgemeinde Menzingen].
Stand: 3 Januar, 2012