Rechnungsprüfungskommission der Kath. Kirchgemeinde Menzingen

Amtsperiode 2010 - 2013
Funktion: Name Adresse Ort
Präsident: Derungs André Sonnmatt Edlibach
Mitglieder:    Hegglin-Etter Andrea Untererlenmoos Menzingen
Felder Hans Vogelsang Menzingen

 

Die Aufgaben der Rechungsprüfungskommission der Kath. Kirchgemeinde Menzingen

Die Rechnungsprüfungskommission ist die das „finanzielle Kontrollorgan“ der Kath. Kirchgemeinde Menzingen, deren Aufgaben im „Gemeindegesetz des Kantons Zug“ in den § 94 bis § 96 wie folgt geregelt sind:  

Jährliche Prüfung der Rechnung und der Rechnungsführung.  

Prüfung, ob der Voranschlag den Vorschriften über den Gemeindehaushalt und über das Rechnungswesen entspricht.  

Die Rechnungsprüfungskommission kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Einsicht in alle Protokolle und Akten der Kirchgemeinde nehmen.

Die Rechnungsprüfungskommission erstattet der Kirchgemeindeversammlung Bericht. Sie stellt der Versammlung Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Rechnung und des Voranschlages.  

Stellt die Rechnungsprüfungskommission bei der Prüfung der Rechnungsführung Fehler fest, teilt sie das dem Kirchenrat mit. Sie gibt dem betreffenden Gemeindeorgan Gelegenheit zur Behebung des Mangels, bevor sie der Kirchgemeindeversammlung Bericht erstattet.  

In Menzingen trifft sich die Rechnungsprüfungskommission mit dem Kirchenrat jährlich zu mindestens zwei Sitzungen. Zudem wird die Rechnungsprüfungskommission bei ausserordentlichen Ereignissen vom Kirchenrat bei Entscheidungen zugezogen oder mindestens vorgängig informiert.  

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Kirchenrat Menzingen.

 

Copyright © 2002-10 [Kirchgemeinde Menzingen].
Stand: 16 August, 2010